In unserer Fahrschule kannst Du eine Fahrerlaubnis für folgende Klassen erlernen.

Mofa

Um ein Mofa bis max. 25 km/h fahren zu können, braucht man eine s.g. Prüfbescheinigung, auch bekannt als Mofaführerschein. Dieser umfasst eine Theorie-Prüfung sowie eine praktische und theoretische Ausbildung und kann mit 15 Jahren gemacht werden.

Mindestalter:
15 Jahre
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Einem Mofa, dass mit dieser erworbenen Prüfbescheinigung gefahren werden darf, ist nur ein maximaler Hubraum von 50 ccm gestattet. Außerdem ist nur ein Tempo bis zu 25km/h erlaubt. (Darunter fallen auch gedrosselte Roller und Pedelec mit Anfahrhilfen).
Das benötigst du:
1. Eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten sofern Du das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat.
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Du musst für den Mofa-Führerschein keinen anderen Führerschein besitzen.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Das theoretische Wissen bekommst du in sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten beigebracht. Der Theorieunterricht ist in 6 Unterrichtseinheiten mit klassenspezifischem Stoff eingeteilt.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Du bekommst entweder eine Doppelstunde von 90 Minuten Einzelunterricht oder bei zwei Doppelstunden Gruppenunterricht. Aufgaben hierfür sind zum Beispiel Schlangenlinien in einer Spurgasse von 60cm Breite fahren oder eine Vollbremsung der Vorder- und Hinterradbremse aus 25km/h.
Die theoretische Prüfung besteht aus:
Die Prüfung findet beim TÜV elektronisch statt, das heißt über einen PC oder Touchpad. Für die Theorieprüfung hat man genügend Zeit, aber in der Regel bist Du nach ungefähr 20 Minuten fertig.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Um einen Mofaführerschein zu erwerben ist keine praktische Prüfung erforderlich.
Jedoch musst Du praktische Übungsstunden absolvieren (siehe praktische Ausbildung).
Wann darfst du deine Ausbildung beginnen?
6 Monate vor deinem 15. Geburtstag ist es soweit, jetzt darfst du die Ausbildung für die Führerscheinklasse Mofa beginnen.
Befristung:
Für den Mofa-Führerschein gibt es keine Befristung.
Klasse L

Damit fängt die Teilnahme am mobilen Leben an, zumindest im eingeschränkten Sinne. Mit dem Führerschein der Klasse L bist du berechtigt, Zugmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und diese dürfen ebenfalls noch bis zu zwei Anhänger ziehen. Eine Fahrausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Mindestalter:
16 Jahre
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Zugmaschinen, die für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und auch dort genutzt werden. Die Zugmaschinen selbst dürfen nicht mehr als 40 km/h schnell sein. Fährst du mit Anhänger(n), sind 25 km/h die Höchstgrenze. Außerdem darfst du mit dem Führerschein Klasse L selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bewegen. Sie dürfen ebenfalls nicht schneller als 40 km/h sein. Anhänger an diesen Fahrzeugen sind erlaubt.
Das benötigst du:
1. ein Dokument, aus welchen dein Geburtstag und dein Geburtsort entnommen werden kann
2. Nachweis über einen SehtestPassbild in den üblichen Maßen 35 x 45 mm
3. einen Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es ist nicht notwendig, dass du bereits einen anderen Führerschein besitzt.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Bei der Führerscheinklasse L musst du an 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung teilnehmen. Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, verkürzt sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Eine praktische Ausbildung für die Führerscheinklasse L ist nicht vorgeschrieben.
Die theoretische Prüfung besteht aus:
Bei der theoretischen Prüfung musst du 30 Fragen beantworten. Wie immer bist du mit 11 Fehlerpunkten durchgefallen.
Hast du schon eine Fahrerlaubnis inne, stehen nur 20 Fragen auf dem Bogen. Im Gegenzug dazu darfst du leider lediglich 6 Fehlerpunkte haben.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Da es keine praktische Ausbildung gibt, musst du dementsprechend auch keine praktische Prüfung über dich ergehen lassen.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Mit der theoretischen Ausbildung kannst du 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag beginnen.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Das Ablegen der theoretischen Prüfung ist ab 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag möglich.
Befristung:
Eine Befristung gibt es bei der Klasse L nicht.
Einschluss:
Die Führerscheinklasse L ist in einigen anderen Führerscheinklassen eingeschlossen. Bist du Besitzer der Führerscheinklasse B oder BE, hast du automatisch die Führerscheinklasse L. Dies ist sogar beim Führerschein mit 17 so. Dagegen erhältst du beim Erwerb der Klasse L keine weitere Führerscheinklasse.
Wissenswertes:
Für das Erhalten des Führerscheines der Klasse L musst du lediglich eine theoretische Prüfung ablegen. Eine Fahrausbildung wird nicht verlangt.
Klasse AM / AM 15
Kreidler Roller
Junge Erwachsene erhalten mit der Führerscheinklasse AM / AM 15 den Einstieg in das mobile Leben, denn mit diesem Führerschein sind sie berechtigt, Kleinkrafträder zu fahren. Zwar dürfen diese lediglich 50 bzw. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit an den Tag legen, trotzdem kommt man damit gut und schnell an sein Ziel. Im Gegensatz zur Klasse A1 ist die Führerscheinklasse AM / AM 15 um einiges billiger und auch die Ausbildung ist einfacher. Bist du größtenteils im Ort unterwegs, dann ist die Führerscheinklasse AM / AM 15 ideal für dich. Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf ebenfalls Fahrzeuge der Klasse AM / AM 15 fahren.

Mindestalter:
15 Jahre
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  1. bbH max. 45 Km/h
  2. Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
  3. Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  1. bbH max. 45Km/h
  2. Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  3. Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  1. bbH max. 45km/h
  2. Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  3. Leistung max. 4 kW bei Diesel- / Elektromotor
  4. Leermasse max. 350 kg
Das benötigst du:
1. Sehtest
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Willst du den Führerschein Klasse M erwerben, musst du im Vorfeld keinen anderen Führerschein haben.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung.
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis inne, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Bei der praktischen Ausbildung musst du deine Übungsfahrstunden absolvieren, aber keine Sonderfahrten. Wie viele Stunden du üben musst, kann nicht vorausgesagt werden. Das hängt ganz von dir ab, wie schnell du das benötigte Können erwirbst.
Die theoretische Prüfung besteht aus:
Bei der theoretischen Prüfung musst du 30 Fragen beantworten. Insgesamt darfst du dir 10 Fehlerpunkte erlauben.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Der Zeitaufwand für die praktische Prüfung hält sich im Rahmen. Vorgeschrieben sind mindestens 30 Minuten, in denen du innerhalb des Ortes fährst und eine Sicherheitskontrolle deines Fahrzeuges durchführen musst.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Mit der theoretischen Ausbildung kannst du 6 Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Die theoretische Prüfung ist frühestens ein Vierteljahr vor deinem 15. Geburtstag möglich.
Die praktische Prüfung darfst du erst einen Monat vor deinem 15. Geburtstag ablegen.
Befristung:
Eine Befristung gibt es bei der Klasse M nicht.
Einschluss:
Keine
Klasse A1

Diese Führerscheinklasse ist meist die Einstiegsklasse in die Welt der Mobilität. Bist du im Besitz der Fahrerlaubnis A1, darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Nennleistung bis 11 kW führen.

Mindestalter:
16 Jahre
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
  • Leistung max. 15 kW
Das benötigst du:
1. Sehtest
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Führerscheinklasse A ist es nicht notwendig, dass du bereits im Besitz einer anderen Klasse bist.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Der Stoff der theoretischen Ausbildung wird dir in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung vermittelt.
Besitzt du schon einen Führerschein einer anderen Klasse, sind in der Grundausbildung nur 6 Doppelstunden zu absolvieren.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Zuerst einmal musst du deine Übungsfahrstunden leisten. Die Anzahl lässt sich nicht vorhersagen, da sich dies nach deinem Können richtet. Die Sonderfahrten setzen sich aus

  • 5 Überlandfahrstunden
  • 4 Autobahnfahrstunden
  • 3 Nachtfahrstunden

zusammen.

Die theoretische Prüfung besteht aus:
Der Fragebogen umfasst 30 Fragen. Insgesamt darfst du nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben.
20 Fragen musst du beantworten, wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt. Dann darfst du dir nur 6 Fehlerpunkte erlauben.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Zur Prüfung musst du mindestens 45 Minuten fahren. In dieser Zeit lässt dich der Prüfer auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts fahren. Zudem musst du eine Sicherheitskontrolle an deinem Fahrzeug durchführen.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Ein halbes Jahr vor deinem 16. Geburtstag ist es soweit, du kannst mit der Theorie für die Führerscheinklasse A1 anfangen.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Die theoretische Prüfung ist frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung kannst du ab 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag ablegen.
Befristung:
Der Führerschein der Klasse A1 unterliegt keiner Befristung. Er ist auf Dauer gültig.
Einschluss:
Bist du im Besitz der Klasse A1, dann hast du automatisch ebenfalls die Klasse AM.
Wissenswertes:
Mit dem Erwerb der Klasse A 1 beginnt die Probezeit zu laufen.
Klasse A2

Klasse A2

Für Motorradfahrer, die zwischen 18 und 24 Jahren alt sind, wird die Führerscheinklasse A2 erst einmal erteilt. Das heißt nicht, dass der Fahrer in irgendeiner Weise eingeschränkt wird. Die Führerscheinklasse A2 gilt für das Fahrzeug, bei dem es sich um eine Maschine handelt, die ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gewicht haben muss. Das wiederum heißt, viel Motorkraft darf keinem geringen Gewicht gegenüberstehen. Die Beschränkung wird nach zwei Jahren aufgehoben.

Mindestalter:
Im Allgemeinen musst du 18 Jahre alt sein, um den Führerschein der Klasse A2 zu erwerben. Jedoch gelten weitere Altersbestimmungen für das Führen der erlaubten Maschinen.
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Die Fahrzeuge der Führerscheinklasse A2 sind Zweiräder, welche auch einen Beiwagen haben dürfen, mit einem Hubraum über 50 cm³ oder mit einer erreichbaren Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
In den ersten zwei Jahren des Besitzes der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darfst du nur Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg fahren.
Nach deinem 20. Geburtstag bist du berechtigt, schwere Motorräder zu fahren. Dazu gehören Maschinen mit einer Nennleistung über 35 kW und einem Gewicht von weniger als 6,25 kg/kW. Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis ist nicht notwendig. Die Berechtigung erhältst du automatisch mit der Vollendung des 20. Lebensjahres.
Das benötigst du:
1. Sehtest
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zur Absolvierung der Führerscheinklasse A2 brauchst du vorher keine andere Fahrerlaubnis.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung.
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Die praktische Ausbildung setzt sich zusammen aus Übungsfahrstunden – die Grundausbildung – und Sonderfahrten – die Sonderausbildung. In der Grundausbildung musst du deine Übungsfahrstunden absolvieren. Wie viele du benötigst, kann pauschal nicht gesagt werden. Das hängt von deinem eigenen Können ab.
Die Sonderausbildung in Form der Sonderfahrten läuft für alle gleich ab. Du musst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht hinter dich bringen.
Hast du schon den Führerschein der Klasse A1, sind weniger Fahrstunden zu leisten. Dann musst du nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und 1 Fahrstunde in der Nacht machen.
Die theoretische Prüfung besteht aus:
Der Fragebogen besteht aus 30 Fragen bzw. 20 Fragen (bei Vorbesitz eines Führerscheins). Bei diesen darfst du dir 10 bzw. 6 Fehlerpunkte erlauben.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Die Prüfungsfahrt dauert mindestens eine Stunde. Du musst dabei innerhalb und außerhalb des Ortes, auf der Autobahn und auf der Kraftfahrstraße fahren. Auch eine Sicherheitskontrolle am Prüfungsfahrzeug musst du zeigen können.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Mit der Theorie kannst du 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag beginnen.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Die theoretische Prüfung zum Führerschein A2 darfst du ab 3 Monaten vor deinem 18. Geburtstag ablegen. Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag möglich.
Befristung:
Eine Befristung liegt bei der Klasse A2 nicht vor.
Einschluss:
Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse A2 bist, darfst du ebenfalls die Fahrzeuge der Klassen A1 und AM führen, denn diese werden durch die Fahrerlaubnis der Klasse A2 eingeschlossen.
Wissenswertes:
Bist du bereits 24 Jahre bei der Aushändigung der Fahrerlaubnis alt, hast die Ausbildung auf einer schweren Maschine absolviert und bist weiterhin auf dieser geprüft worden, bekommst du die Klasse A. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Klasse A (direkt)

Kawasaki

Die Klasse A wird in zwei Kategorien eingeteilt. Während du mit der Klasse A2 nur leistungsschwächere Motorräder fahren darfst, ist es dir mit der Klasse A erlaubt, Motorräder ohne Leistungseinschränkungen zu fahren. Bei diesen ist es unerheblich, in welchem Verhältnis Motorleistung und Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) zueinander stehen. Nach 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2, kann man in Klasse A aufsteigen (siehe Stufenführerschein). Ab einem Alter von 24 Jahren darfst du sofort die Klasse A erwerben (Direkteinstieg).

Mindestalter:
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Das benötigst du:
1. Sehtest
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Um die Klasse A zu erhalten, musst du bereits 2 Jahre den Führerschein Klasse A2 dein Eigen nennen. Danach kannst du in die Klasse A aufsteigen (siehe Stufenführerschein). Eine Ausnahme bilden Fahrerlaubnisanwärter, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Diese können sich, ohne über die Klasse A2 zu gehen, für die Klasse A ausbilden lassen. Sie müssen allerdings ihre Prüfung und ebenfalls die Ausbildung mit einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse ablegen. Die Prüfung darfst du bereits einen Monat vor dem 24. Geburtstag ablegen, den Führerschein bekommst du jedoch erst ab Erreichen des 24. Lebensjahres ausgehändigt.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Die Theorie wird dir in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht.
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Zuerst einmal musst du deine Übungsfahrstunden im Rahmen der Grundausbildung absolvieren. Wie viele dies sind, hängt ganz von deinem eigenen Lerntempo ab. Eine Vorhersage kann nicht getroffen werden.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht.
Als Besitzer der Führerscheinklasse A1 betragen die Sonderfahrten nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde Nacht.
Die theoretische Prüfung besteht aus:
In der theoretischen Prüfung musst du einen Fragebogen mit 30 Fragen beantworten. 10 Fehlerpunkte werden dir zugestanden, diese können allerdings schon durch die falsche Beantwortung von 2 Fragen entstehen.
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, musst du im Fragebogen nur 20 Fragen beantworten, dabei darfst du dir nicht mehr als 6 Fehlerpunkte erlauben.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Bei der praktischen Prüfung wirst du mindestens 60 Minuten auf den Können und Wissen geprüft. So musst du eine Sicherheitskontrolle an deinem Fahrzeug durchführen und dein Motorrad innerhalb und außerhalb des Ortes und auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sicher bewegen können.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Mit der theoretischen Ausbildung kannst du frühestens 6 Monate vor deinem 25. Geburtstag anfangen.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Die theoretische Prüfung ist ab einem Vierteljahr vor dem 25. Geburtstag erlaubt.
Die praktische Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor deinem 25. Geburtstag ablegen.
Befristung:
Hast du einmal den Führerschein der Klasse A in deinem Besitz, ist dieser unbefristet gültig.
Einschluss:
Mit der Klasse A bist du ebenfalls im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 und AM.
Wissenswertes:
Entschließt du dich im Alter von 23 Jahren, die Führerscheinklasse A2 zu machen, musst du die Frist von 2 Jahren nicht einhalten, da es ja möglich ist, durch den Direkteinstieg mit 24 Jahren bereits die Führerscheinklasse A zu erwerben. Du darfst also die Klasse A auch vor Ablauf der regulären 2 Jahre beantragen, wenn du innerhalb dieser deinen 25. Geburtstag feierst. Diese Vorverlegung ist aber mit einer weiteren Ausbildung mit anschließender Prüfung verbunden, die erneut Kosten produziert.
Stufenführerschein

Stufenführerschein bedeutet, dass man für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung sammelt, bevor man in die nächste Leistungsklasse aufsteigt. Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den nächsten Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten. Es besteht hierbei keine Ausbildungspflicht seitens der Fahrschulen, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Natürlich empfiehlt es sich, vor der praktischen Prüfung die Erfahrungen der Fahrschule zur Kontrolle der eigenen Fähigkeiten und zur Korrektur von eingeschlichenen Fehlern zu nutzen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Investition in ein paar Übungseinheiten gegenüber einer eventuell nicht bestandenen Prüfung und verlorenen Gebühren zu bevorzugen.

Stufe 1:
A1
11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
Stufe 2:
A2
35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
Stufe 3:
A
keine Beschränkung mehr, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden.

Quelle: http://www.zweiradfuehrerschein.de/

Klasse B

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Der wohl am häufigsten erworbene Führerschein ist der Autoführerschein, heutzutage Führerscheinklasse B genannt. Mit ihm darfst du Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf der Straße bewegen. In der alten Führerscheinklasse 3 durftest du Fahrzeuge bis 7,5 t fahren. Auch die Anhängelast wurde mit der Neufassung der Führerscheinklasse reduziert. Nichtsdestotrotz bedeutet die Führerscheinklasse B für dich die große Freiheit. Du kannst sie ebenfalls für Automatik-Fahrzeuge erwerben.

Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre, wenn du dich für begleitetes Fahren (BF17) mit 17 entschieden hast.)
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Kfz – ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A mit:

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Das benötigst du:
1. Sehtest
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für diese Klasse brauchst du keinerlei Vorkenntnisse in Form von anderen Führerscheinen.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Das nötige theoretische Wissen erwirbst du in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung.
Wenn du bereits Inhaber eines anderen Führerscheines bist, verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Wie bei vielen anderen Führerscheinklassen auch, musst du in deiner Grundausbildung Übungsfahrstunden machen. Wie viele das sind, wird sich während der Ausbildung herausstellen, da dies individuell nach dem Können des Fahrschülers bewertet wird.
Zusätzlich musst du Sonderfahrten in Form von 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden des Nachts leisten.
Die theoretische Prüfung besteht aus:
30 Fragen sollten von dir in der theoretischen Prüfung zum Führerschein Klasse B richtig beantwortet werden. Bis zu 10 Fehlerpunkte darfst du haben, ab dem 11. Fehlerpunkt bist du durchgefallen.
Wenn du schon vorher eine Fahrerlaubnis besessen hast, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen. Gleichzeitig sind nur noch 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Der Prüfer steht dir 45 Minuten zur Verfügung. Inhalte der Prüfung sind eine kurze Sicherheitsüberprüfung am Auto,
Fahren innerorts und außerorts, sowie 3 verschiedene Grundfahraufgaben.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Willst du den Führerschein mit 17 machen, darfst du frühestens 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag damit beginnen.
Ebenfalls 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag kannst du die Theorie für den Führerschein Klasse B anfangen.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Die praktische Prüfung ist nicht eher als einem Monat vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag erlaubt.
Die Theorie darfst du frühestens 3 Monate vor den jeweiligen Geburtstagen absolvieren.
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B unterliegt keiner Befristung.
Einschluss:
Hast du die Klasse B erfolgreich abgeschlossen, bist du automatisch Besitzer der Klassen AM und L.
Wissenswertes:
Machst du deine Prüfung in einem Fahrzeug mit einem Automatikgetriebe, erhältst du die Klasse B für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe eingeschränkt.
Bist du im Besitz der Führerscheinklasse B, darfst du ebenfalls Fahrzeuge der Klassen L und AM bewegen.
Klasse B197

B197 – Die neue Automatikregelung

Seit dem 01.04.2021 besteht die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz: B197). Durch diese neue Regelung haben Fahrschüler*innen die Möglichkeit, die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass eine Einschränkung im Führerschein vorgenommen wird.

Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Du musst mindestens 10 Fahrstunden (á 45min) auf einem Schaltwagen absolvieren. Danach prüft der/die Fahrlehrer*in bei einer 15 min-Testfahrt (inner- und ­außerorts), ob du einen ­Schaltwagen sicher bedienen kannst.

Wenn ja, wird dir eine Bescheinigung ausgestellt, die du bei deiner ­zuständigen Führerscheinstelle vorlegen musst.

Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand:

  • Prüfung auf einem Automatikwagen
  • Fahren mit Automatik und Schaltung
  • Weniger Stress in der Prüfung
  • Schneller zum Führerschein — du benötigst in der Regel weniger Fahrstunden
  • Keine Einschränkung nach bestandener Fahrprüfung

ACHTUNG!
Bei einer Erweiterung (zum Beispiel für die Klasse BE) muss die Praxisausbildung auf einem Schaltwagen absolviert werden, sonst ist die Erweiterung allein auf Automatik beschränkt!

Klasse BE

Slider PKW Anhänger

Willst du mit Anhänger fahren (und damit ist kein leichter gemeint, den man beispielsweise im Baumarkt mieten kann), dann musst du den Führerschein BE zusätzlich zum Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen. Empfehlenswert ist es, diesen erst zu machen, wenn du ihn tatsächlich brauchst. Immerhin fallen für diesen ebenfalls Kosten an. Es ist auch nicht erforderlich, diesen sofort oder innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach der PKW-Fahrerlaubnis zu absolvieren. Du kannst ihn bei Bedarf jederzeit nachmachen.

Mindestalter:
18 Jahre
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Das benötigst du:
1. Sehtest
2. Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
3. einen Nachweis über den Ort und die Zeit deiner Geburt
4. ein Passbild in der üblichen Größe von 35 x 45 mm
Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Dieser Führerschein ist ein „Anschluss“-Führerschein. Das bedeutet, dass sein Erwerb an den Besitz einer anderen Fahrerlaubnis gekoppelt ist. Für den Führerschein der Klasse BE musst du daher entweder bereits die Fahrerlaubnis Klasse B schon in der Tasche haben oder du musst die Ausbildung in der Führerscheinklasse B bereits erfolgreich abgeschlossen haben (das ist der Fall, wenn du beide Ausbildungen gleichzeitig machst).
Die Klasse BE darf aber keinesfalls vor Abschluss der Ausbildung der Klasse B erteilt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus:
Eine theoretische Ausbildung bei der Führerscheinklasse BE entfällt, da diese entweder bereits im Rahmen der Führerscheinklasse B vermittelt wird oder der Absolvent genügend Fahrpraxis vorweisen kann.
Die praktische Ausbildung besteht aus:
Die praktische Ausbildung lehnt sich an die Ausbildungsbestandteile der Führerscheinklasse B an. Wie viele Stunden du für die Grundausbildung brauchst, kann man leider nicht voraussagen. Dazu kommen die Sonderfahrten, die aus 3 Überlandfahrstunden, 1 Autobahnfahrstunde und 1 Nachtfahrstunde bestehen.
Die theoretische Prüfung besteht aus:
Aufgrund der nicht notwendigen theoretischen Ausbildung musst du natürlich auch keine theoretische Prüfung ablegen.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Hier wird vor allem geprüft, ob du nicht nur mit Anhänger fahren kannst, sondern diesen auch ordnungsgemäß an den Pkw anhängen kannst. Dementsprechend möchte der Prüfer das Trennen und das Verbinden des Anhängers sehen, du musst die notwendigen Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt durchführen und danach mit Pkw und Anhänger innerorts, außerorts, auf der Autobahn und der Landstraße fahren.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Der Beginn der theoretischen Ausbildung wäre in dem Falle an den Beginn der theoretischen Ausbildung in der Führerscheinklasse B gekoppelt. Du könntest also frühestens ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag oder – wenn du den Führerschein mit 17 anstrebst – frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag beginnen.
Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?
Die praktische Prüfung darfst du ab einem Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag ablegen.
Befristung:
Für Führerscheine der Klasse BE gibt es keine Befristung.
Klasse 96

Slider PKW Anhänger

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG des Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg

Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter: vgl. Klasse B